AktuellHome

EU-Parlament ebnet Weg für alternative Kraftstoffe

16.4.2014

Die EU forciert den Aufbau eines europaweiten Tankstellennetzes für alternative Kraftstoffe wie zum Beispiel Erdgas und Bio-Erdgas. Wenige Wochen vor der Europawahl verabschiedete das Parlament am 15. April eine entsprechende Richtlinie.

Derzufolge soll es in allen Mitgliedstaaten bis 2020 möglich sein, in Städten und Ballungszentren flächendeckend Erdgas zu tanken. Hinzu kommt, dass bis 2025 eine angemessene Anzahl an Erdgastankstellen entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes zur Verfügung stehen soll. Als Entfernung zwischen den einzelnen Erdgastankstellen empfiehlt die Richtlinie einen indikativen Maximalabstand von 150 Kilometern.

Auch die transparentere Preisauszeichnung von alternativen Kraftstoffen wurde in der Richtlinie festgehalten. So wird für Alternativkraftstoffe, insbesondere Erdgas und Bio-Erdgas sowie Wasserstoff, eine transparentere Preisauszeichnung nach dem Benzinliteräquivalent empfohlen.

Die neue Richtlinie umfasst nicht nur Ausbauziele für Erdgastankstellen und Vorschläge für eine verbraucherfreundlichere Preisauszeichnung. Konkret geht es auch um Ladestationen für Elektrofahrzeuge und ein Netz für Wasserstoff- und LNG-Stationen. Die Richtlinie sieht vor, dass entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes bis Ende 2025 LNG-Lkw problemlos tanken können. Empfohlen wird ein Tankstellenabstand von maximal 400 Kilometern. Zudem sollen an den Binnenhäfen LNG-Tankstellen für Schiffe entstehen.

Hintergrund der neuen Richtlinie ist der politische Wunsch, die Abhängigkeit von Erdöl deutlich zu senken und alternative Antriebe mit dem Infrastrukturausbau zu fördern. Dies ist nicht nur mit Umweltvorteilen verbunden, sondern hat auch konkrete wirtschaftliche Hintergründe. Laut EU-Rat könnten durch die Umsetzung der Rahmenbedingungen die Ausgaben für Erdöl bis 2030 um 2,3 Milliarden Euro pro Jahr sinken. Eine Milliarde Euro pro Jahr könnte zusätzlich eingespart werden, weil Preisschwankungen aufgrund der höheren Versorgungssicherheit eine geringere Rolle spielen.

Die Mitgliedsstaaten der EU haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission wird im Nachgang die Ergebnisse beurteilen und bewerten, ob die nationalen Ziele genügen, um die Tankstelleninfrastruktur ausreichend auszubauen. Auf Basis dieser Bewertung wird dann letztlich darüber entschieden, ob verbindliche Ziele auf EU-Ebene - wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen - erforderlich sind.

 

< zurück