Im Prinzip ist die Einfahrt in Tiefgaragen mit Erdgasfahrzeugen gestattet und aus technischer Sicht unbedenklich. Schilder, welche die Zufahrt gasbetriebener Fahrzeuge verbieten, bezogen sich ursprünglich auf solche mit Flüssiggas-Antrieb. LPG ist schwerer als Luft und kann daher im Fall eines Austritts nicht so leicht entweichen wie das leichte Erdgas.
Eine Richtlinie des OIB (Österr. Institut für Bauwesen) trägt der Unbedenklichkeit von Erdgasautos Rechnung, die Bundesländer Wien, Steiermark, Nieder- und Oberösterreich haben ihre Landesgesetze bereits angepasst. Allerdings können die Eigentümer die Einfahrt in Einzelfällen verbieten. Wenn Sie in Ihrem Haus eine Tiefgarage benützen, sprechen Sie mit dem Betreiber und weisen Sie auch darauf hin, dass die Einfahrt grundsätzlich erlaubt ist.