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EU fördert Bio-CNG

Europäische Vorgaben

Die Europäische Union hat die Eindämmung von Treibhauseffekt und Klimawandel als zentrale Aufgabe erkannt, was positiv für das Fahren mit Erdgas wirken sollte.

Im Zuge des EU-Klimapakets 2007 wurden folgende Ziele festgeschrieben, die bis zum Jahr 2020 zu erreichen sind:

  • 20 % Steigerung der Energieeffizienz
  • 20 % Verringerung der Treibhausgasemissionen
  • 20 % Anteil von erneuerbaren Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU (für Österreich: 34 %)
  • 10 % Anteil der Biokraftstoffe im Verkehr

Großen Einfluss auf die Verwendung von CNG-Autos dürfte auch die Verordnung Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue PKW haben. Sie legt einen Emissionsdurchschnitt von 130 Gramm CO2 pro Kilometer für 2015 fest, ab 2020 muss dieser Wert auf 95 g/km gesenkt werden. Sie richtet sich an die Produzenten, deren Fahrzeugflotten derzeit im Durchschnitt über 160 Gramm CO2 pro Kilometer freisetzen. Ab 2012 wird eine Abgabe erhoben, wenn ein Hersteller sein spezifisches Emissionsziel überschreitet. CNG-Fahrzeuge könnten einen wichtigen Beitrag leisten, dieses Ziel zu erreichen.

Im April 2010 berichtete die Kommission über den von ihr beabsichtigten Aktionsplan im Rahmen einer „europäischen Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge“. Hierbei sind einerseits saubere und energieeffiziente Fahrzeuge mit konventionellen Ver­brennungsmotoren zu fördern, andererseits ist der Einsatz bahnbrechender Technologien in Fahrzeugen mit extrem geringem CO2-Ausstoß zu erleichtern. Dabei hat die Kommission natürlich auch komprimiertes Erdgas (CNG) und Biogas auf der Rechnung.

Österreichische Umsetzung

Der erste Schritt zur nationalen Umsetzung der europäischen Klimaziele erfolgte in der aktuellen Energiestrategie der Bundesregierung. Hier einige Auszüge:

Die fahrzeugbezogenen Steuern und Abgaben sollen noch stärkere Anreize zur Öko­logisierung der Fahrzeugflotte bieten, um die CO2-Zielwerte 130 g/km bzw. 95 g/km für den Flottendurchschnitt neuer PKWs zu erreichen.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) auf neue PKW soll in einer weiteren Ökologisierungs­stufe noch stärker auf umweltfreundliche Fahrzeuge ausgerichtet werden.

Anstatt die motorbezogene Versicherungssteuer (MotV) nach Motorleistung zu berechnen, soll diese nach dem Kriterium des Kraftstoffverbrauchs bzw. der CO2-Emissionen und der Schadstoffemissionsklasse gestaffelt werden.

Deutliche Steigerung der Biogasverwendung durch Markteinführung eines Bio-CNG-Mischgaskraftstoffes mit mindestens 20 % Biogasanteil bis hin zu reinem Biogaseinsatz, mit dem Ziel des Einsatzes von etwas mehr als 200.000 Fahrzeugen (auf Basis Bio-CNG) in der Flotte bis 2020.

Der Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge in Flotten von Betrieben und Kommunen wurde bereits bisher finanziell unterstützt, das soll weiter geführt werden.

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