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NoVA

Super-NoVA!

Seit dem Normverbrauchsabgabegesetz 1991 ist bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen eine eigene Abgabe fällig. Der NoVA unterliegen nahezu alle PKWs, die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Kraftstoffverbrauch. Das Ökologisierungsgesetz brachte eine ab 2008 gültige Änderung: Seither wird der Erwerb von Fahrzeugen mit niedrigen Schadstoff­emissionen sowie mit umweltfreundlichen Antriebsmotoren gefördert.

Erfreulicherweise zählen Erdgasfahrzeuge zu diesen umweltfreundlichen Alternativen. Daraus ergibt sich beim Kauf eines CNG-Autos ein Steuernachlass von brutto 600 Euro! Das bedeutet, Sie zahlen beim Händler – der in der Regel diese Steuer einhebt und an das Finanzministerium abführt – um 600 Euro weniger. Diese Regelung ist mindestens bis 31. August 2012 gesichert.

Hier geht’s zu den NoVA-Details auf der Website des Finanzministeriums >>

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