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Bundestag verlängert Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff

3.7.2015

Der deutsche Bundestag hat die Fortschreibung der Steuerermäßigung für Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff beschlossen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD reichten einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, der die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff bis zum Frühjahr 2016 auffordert.

Die Brancheninitiative „Zukunft ERDGAS“ drängt auf eine schnelle Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs.

„Wir begrüßen, dass es nun nach längerer Diskussion zum Beschluss des Bundestages gekommen ist, die Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff fortzuschreiben“, so Dr. Timm Kehler, Vorstand des Zukunft ERDGAS e.V. Die Verlängerung sei ein wichtiges Signal für die Planungs- und Investitionssicherheit von Verbrauchern und allen Marktpartnern. „Nun gilt es die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs zügig zu konkretisieren. Wir werden uns dabei aktiv einbringen und sprechen uns für eine Verlängerung bis 2026 aus.“

Bis Ende 2018 gilt für Erdgas und Bio-Erdgas als klimaschonender Kraftstoff ein vergünstigter Energiesteuersatz. Mit der Fortschreibung der Steuerermäßigung soll die Dekarbonisierung des Verkehrs und die Marktdurchdringung von Erdgasfahrzeugen, die von vielen namhaften Herstellern angeboten werden, weiter vorangetrieben werden.

Quelle: erdgas mobil
http://www.erdgas-mobil.de/presse-aktuelles/meldungen/

 

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