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Gesetzliche Bestimmungen

Garagen: meist freie (Ein-) Fahrt

Im Prinzip ist die Einfahrt in Tiefgaragen mit CNG-Fahrzeugen gestattet und aus technischer Sicht unbedenklich. Schilder, welche die Zufahrt gasbetriebener Fahrzeuge verbieten, bezogen sich ursprünglich auf solche mit Flüssiggas-Antrieb. LPG ist schwerer als Luft und kann daher im Fall eines Austritts nicht so leicht entweichen wie das leichte Erdgas. Eine Richtlinie des OIB (Öst. Institut für Bauwesen) trägt der Unbedenklichkeit von CNG-Autos Rechnung, die meisten Bundesländer haben ihre Landesgesetze bereits angepasst. Allerdings können die Eigentümer die Einfahrt in Einzelfällen verbieten. Wenn Sie in Ihrem Haus eine Tiefgarage benützen, sprechen Sie mit dem Betreiber und weisen Sie auch darauf hin, dass die Einfahrt grundsätzlich erlaubt ist!

Bedienen Sie sich!

Das Selbst-Tanken ist gemäß der VBV (Versandbehälterverordnung) bei CNG-Fahrzeugen ebenso wie beim Benziner gestattet. Beachten Sie aber die Hinweise an Ihrer Tankstelle!

Wartung und Pickerl: kaum Unterschiede

Die „Pickerl“-Überprüfung nach § 57a geht bei Gasautos nicht wesentlich anders vor sich als bei anderen Fahrzeugen auch. Davon abgesehen ist entsprechend der Versandbehälterverordnung (VBV) und der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) – je nach den Angaben der Hersteller, aber spätestens alle 36 Monate – eine visuelle Überprüfung der Gastanks vorgeschrieben. Sollte dabei etwas verdächtig erscheinen, wird der Tank ausgebaut und kontrolliert. Früher war eine Dichtheitskontrolle nötig, die erfolgt nun aber automatisch bei jedem Tankvorgang.

Auch die Wartungskosten von bivalenten Fahrzeugen sind nur geringfügig höher als bei „Nur-Benzinern“. Wartung und Reparatur von Kraftstoffanlagen für Erdgasbetrieb erfordern allerdings speziell ausgebildetes Personal in den KFZ-Werkstätten.

Die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) bietet Schulungen an, in denen entsprechende Kenntnisse vermittelt werden. Info unter www.ovgw.at

Betriebsbuch ins Handschuhfach!

Vom Fahrzeughersteller oder dem Betrieb, der in Ihr Fahrzeug einen CNG-Tank eingebaut hat, bekommen Sie ein Betriebsbuch, das bei Fahrten in Österreich auch mitgeführt werden muss. Es enthält folgende Informationen:

  • Bedienungs-, Wartungs- und Betriebshinweise
  • Funktionsbeschreibung, technische Daten
  • Anleitung: richtiges Verhalten bei Gasgeruch
  • Bestimmungen zur Außerbetriebnahme des Fahrzeugs
  • Hinweis auf technische Überprüfungen
  • Hinweise auf Zuständigkeiten für Reparaturen und bauliche Veränderungen
  • Hinweis auf Führung der Betriebsvorschrift