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LNG erhält gleiche Besteuerung wie CNG

2.10.2019

Im Rahmen der Steuerreform wurde die Mineralölsteuer für verflüssigtes Erdgas (LNG) korrigiert und auf die Höhe der Erdgasabgabe reduziert. Dadurch steigt die Wirtschaftlichkeit von LNG im Schwerverkehr und schafft einen großen Anreiz, auf diesen sauberen Kraftstoff, der derzeit die einzige saubere Alternative zu Diesel im Schwerverkehr darstellt, umzusteigen. 

Weil verflüssigtes Erdgas (LNG) steuerlich nicht als Gas, sondern als Flüssigkeit behandelt wurde, unterlag es in voller Höhe der Mineralölsteuer. Die hohe Besteuerung dieses sauberen alternativen Treibstoffs verursachte bei LNG-Fahrzeugen erhebliche Mehrkosten und machte den Betrieb gänzlich unwirtschaftlich. Nach langen Verhandlungen und Gesprächen wurde schließlich von der Politik die Forderung der Gaswirtschaft, LNG gleich wie Erdgas zu besteuern, Rechnung getragen.

Um der sauberen Technologie weiteren Schwung zu verleihen, wäre eine Mautbefreiung gleichlautend wie für LKW mit Elektroantriebe wünschenswert, da erst mit einer entsprechenden Anzahl an Fahrzeugen auch die Infrastruktur gleichermaßen wächst.

Quelle: Initiative Gas

 

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