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Steiermark

Förderungsprogramm der Stadt Graz:

Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten
Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge.

Zweck der Förderung:
Diese Förderung dient der Reduktion besonders gesundheitsschädlicher Feinstpartikel aus Abgasen von konventionellen Verbrennungsmotoren sowie der Reduktion der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet.

Fördervoraussetzungen:

Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie unter:
https://www.graz.at

Richtlinie für die Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten

Förderantrag online

Förderhöhe:

Die Förderhöhe ist abhängig von der Fahrzeugart, der verwendeten Antriebsart und der Anzahl der Fahrzeuge. Autos mit monovalentem Methangasantrieb erhalten einen Zuschuss von 500.- Euro.

Die im Rahmen dieser Aktion geförderten Autos sind mit einem vom Umweltamt zur Verfügung gestellten Aufkleber der Stadt Graz zu versehen.

Inkrafttreten und Gültigkeit:

Die Förderaktion tritt mit 01.01.2024 in Kraft und gilt bis 31.12.2024. Auf § 3 Abs. 3 dieser Förderrichtlinie wird verwiesen.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung bzw. Realisierung des Fördergegenstandes gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Förderrichtlinie.

Kontakt:

Umweltamt
Schmiedgasse 26
8011 Graz
Telefon: +43 316 872-4302
E-Mail umweltamt@stadt.graz.at
www.graz.at

Stand: Februar 2024
Alle Angaben ohne Gewähr.